Donnerstag, 16. September 2010
In dubio pro reo
Wie oft verurteilen wir jemanden anhand der unbewiesenen Aussage einer Zeitung, eines Freundes oder Kollegen, bevor wir seine Sichtweise gehört haben? Wird ein Name im Zusammenhang mit einer verwerflichen Tat genannt, bilden wir uns häufig viel zu schnell ein vernichtendes Urteil, sowohl im kleinen Kreis, wie über den Verursacher eines Streits in der Nachbarschaft, als auch im großen Stil, zum Beispiel über einen angeklagten weltweiten Umweltverbrecher.

Im Zweifel für den Angeklagten verkommt immer mehr zur hohlen Phrase. Die Wahrheit ist bei Weitem nicht so spannend wie ein verworrenes Gerücht und kommt sie doch ans Tageslicht und spricht den Schuldigen frei, wird sie in der öffentlichen Meinung nur als Randnotiz wahrgenommen. Es bleibt stets ein Zweifel an der Rechtschaffenheit des Denunzierten haften, der für ihn schwerwiegende Konsequenzen mit sich führen kann. Im besten Fall sehen ihn seine Mitmenschen schief an, im schlechtesten verliert er seine gesamte Existenz. Wahrscheinlich kennt jeder so einen Fall und wir sollten daraus lernen, Zurückhaltung zu üben.

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren